dr. med. (uni semmelweis) Matthias Wigger

 
 

IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Wir bieten Ihnen in unserer Praxis ebenfalls individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an und wollen Sie im Folgenden genauer darüber informieren:

Unter IGeL werden im Allgemeinen Leistungen verstanden, die nicht zwangsläufig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, da diese nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog gehören. Es ist jedoch wichtig, dass diese Leistungen trotzdem medizinische Maßnahmen sind, die der Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten dienen.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Kostenübernahme von IGeL bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Bei Fragen zu den individuellen Leistungen stehen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch und über unser Kontaktformular zu Verfügung!

Z.B. werden heutzutage Infusionen oder Aufbauspritzen seitens der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr vergütet. Entsprechend notwendige Leistungen diesbezüglich werden unsererseits aber gerne angeboten. Bei Bedarf sprechen Sie uns einfach an.

Atteste und Gutachten

Atteste und Gutachten können keine Verbesserung Ihrer Krankheitssymptome ermöglichen. Der Zweck ist es, Ihren Gesundheitszustand fachlich zu beschreiben. Daher ist die Ausstellung von Gutachten und Attesten Gesetzes wegen von der Übernahme zur Krankenkassen ausgeschlossen. Eine Ausnahme davon bildet lediglich das Anfordern dieser durch Krankenkassen und Arbeitgeber. 

Bestimmung des HbA1c-Wertes ("Diabetes-Vorsorge")

Die Bestimmung des HbA1c-Wertes ist bei Diabetikern eine Leistung, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden muss. Ist jedoch bis jetzt kein Diabetes mellitus bei Ihnen diagnostiziert worden, ist ein HbA1c-Test eine individuelle Gesundheitsleistung, da zur Früherkennung, Feststellung und Vorsorge von Diabetes eine direkte Zuckerbestimmung genauso effektiv ist. Eine direkte Zuckerbestimmung wird von Ihrer Krankenkasse in jedem Fall übernommen.